BVfK-Wochenendticker 6. Februar 2016

Stellen Sie sich  vor, Sie hätten sämtliche Tachos Ihrer Autos manipuliert!

VW-Skandal: Umrüstungen gestartet. - Auswirkungen auf Leistung und Kraftstoffverbrauch?

5000-Euro-Limit für Barzahlungen - Information und Online-Abstimmung.

DAT-Report 2016: Freier Gebrauchtwagenhandel verliert Marktanteile, EU-Importe legen zu.

Nachtrag zur Dipl.-Kfm.-Affaire. Das Video über den Autorechtstag 2015 wurde korrigiert.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

stellen Sie sich ausnahmsweise einmal vor, Sie hätten in den vergangenen sechs Jahren sämtliche Tachos Ihrer Autos manipuliert und wären dabei im September letzten Jahres aufgefallen. Sie hätten dann unter dem Druck der Öffentlichkeit schließlich die Manipulation reumütig eingestanden und sogar das versprochen was Ihnen das Kraftfahrtbundesamt sowieso zwangsweise auferlegt hätte, nämlich alle Manipulationen zu korrigieren.

Nicht nur die Enttarnung des Betruges, sondern auch der Auftakt zu diesen Nachbesserungen würde von den Medien begleitet, denn eine solche Affäre bringt Quote und Auflage. Inzwischen ist es Ihnen allerdings wieder einmal gelungen, sich und Ihr Unternehmen als so unverzichtbar für die deutsche Wirtschaft und deren Arbeitsplätze darzustellen, dass die Premiere der Betrugskorrektur zur feierlichen Inszenierung in Anwesenheit des Bundesverkehrsministers gerät… Chapeau!

Wenn Sie sich das nicht vorstellen können, dann haben Sie noch keinen Großkonzern geführt und konnten nicht ständig mit dem Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen drohen. Dann müssen Sie leider weiterhin Morgen für Morgen Ihren Laden aufschließen und fleißig und redlich dafür kämpfen, dass Ihnen ein paar Euro übrig bleiben und Ihnen die am Ende auch niemand wieder wegnimmt.

Und genau das gilt es jetzt zu beachten, denn auch für die freien Kfz-Händler geht nun der VW-Skandal in die nächste Runde.

Die spannende Frage: Wirken sich die Maßnahmen negativ auf Leistung und Kraftstoffverbrauch aus?

Die ersten Rückmeldungen hinsichtlich der bereits umgerüsteten Amaroks klingen beruhigend: Alles im grünen Bereich!

Das macht Hoffnung, dass Tausende von Anwaltsschreiben ihren Weg in den Reißwolf nehmen können und sich die dunklen Wolken existenzvernichtender Reklamationen wieder verziehen.

Dann bliebe nur noch zu klären, wer die Kosten für die eigene juristische Betreuung übernimmt. Die BVfK-Juristen sind intensiv bemüht, das im Sinne der BVfK-Mitglieder ganz nach dem Motto

 „Alles Gute für Ihren Autohandel!“ mit VW zu klären.

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

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5000-Euro-Limit für Barzahlungen

Information und Online-Abstimmung

Die Bundesregierung will ein Limit von 5000 Euro auf Barzahlungen einführen und damit Verbrechen, Terrorismus und Geldwäsche erschweren.

Der BVfK befürwortet Maßnahmen, mit denen die Kriminalität wirksam bekämpft oder eingedämmt wird. Doch auf die Frage der voraussichtlichen Wirksamkeit bleibt die Bundesregierung eine Antwort ebenso schuldig, wie nicht in Erfahrung zu bringen ist, welche konkreten Terroranschläge und Gewaltverbrechen nicht passiert wären, wenn es bereits eine solche Obergrenze gegeben hätte.

Zwar ließ die Regierung wissenschaftlich untersuchen, in welchen Wirtschaftszweigen die höchsten Risiken für Geldwäsche bestehen. Einbezogen wurden rechtsberatende und vermögensverwaltende Berufe, Versicherungsmakler, Immobilienmakler und Güterhändler, die Autos, Perlen, Schmuck, Edelmetalle, Kunst, Antiquitäten sowie Boote und Yachten an- und verkaufen. Man fand heraus, dass Immobilien, Kunstobjekte, Antiquitäten sowie Boote und Yachten am attraktivsten seien. Ein "hohes Risiko" macht die Studie auch bei Treuhand- und Anderkonten der rechtsberatenden und vermögensverwaltenden Berufen aus, also bei Notaren und Anwälten sowie bei bargeldintensiven Hotel- und Gastronomiebetrieben.

Das gesamte Geldwäschevolumen in Deutschland schätzt man auf 100 Milliarden Euro jährlich. Im Nicht-Finanzsektor betrage die Dunkelziffer mindestens 18.000 bis 25.000 Verdachtsfälle. Damit sei diese mindestens so groß, wie die registrierten Verdachtsfälle im Finanzsektor.

Der Vizefraktionschef der Union, Ralph Brinkhaus, äußert Bedenken: „Die Geldwäsche ist zwar ein Problem, auf der anderen Seite haben wir schon viele Vorschriften und dürfen die Menschen nicht zu weit gängeln.“ und befürchtet den Einstieg in eine umfassende Kontrolle der Bürger. „Das endet irgendwann im „Big Brother’“, so Brinkhaus.

Autokauf per EC-Karte?

Eine große Hürde für die Umsetzung sind die Limits, die Banken beim Zahlen großer Beträge per Karte setzen. Da die Institute im Betrugsfall selbst für den Schaden aufkommen müssen, erlauben sie die Überweisung und das Bezahlen hoher Summe per Karte häufig gar nicht. Die Obergrenze liegt oft bei 1000 Euro.

Man stellt sich also die Frage, was das Ganze soll? Das Argument „das machen fast alle“ kann doch wohl nicht ausreichen! Es gilt das Gebot, dass man nichts verbieten sollte, wenn man sich nicht sicher ist, ob das Verbot auch die gewünschte Wirkung hat.

Es besteht also wieder der Verdacht politischen Aktionismus zur inflationären Vermehrung von Gesetzen und Vorschriften, die niemand mehr in Gänze kennt, der Bürger jedoch beherrschen muss. 50.000 Steuervorschriften sind ein gutes Beispiel dafür.

Es ist zu bezweifeln, dass die Fantasie krimineller Organisationen vor einer 5.000,- €-Bargeldobergrenze haltmacht und nicht im Gegenteil durch die sich dann entwickelnden Bezahlpraktiken wiederum zu neuen Straftaten, etwa bei Anzahlungsbetrug oder Schneeballsystemen motiviert werden, wo beispielsweise Kunden durch Lockvogelangebote zur Vorkasse verleitet werden.

Was meinen Sie, verehrte BVfK-Mitglieder?

> Stehen Sie der geplanten Regelung einer 5.000,-€-Bargeld-Obergrenze gelassen gegenüber?

oder

> befürchten Sie einen erheblichen Eingriff und eine starke Behinderung Ihrer täglichen Geschäftsabläufe?

> Wie hoch ist der Anteil Ihrer Bargeldgeschäfte?

> Wie viele davon betreffen Zahlungen von mehr, als 5.000,- €?

Bitte sagen Sie uns wieder Ihre Meinung und geben Ihrem BVfK das Mandat, das Richtige für Ihren Autohandel zu tun!

Hier geht´s zur Abstimmung: https://www.bvfk.de/?p=1560

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Foto: Deutsche Automobil Treuhand

DAT-Report 2016

Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) präsentierte am 29. Januar 2016 in Berlin vor rund 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Medien die Highlights aus dem aktuellen DAT-Report 2016.

Freier Gebrauchtwagenhandel verliert Marktanteile, EU-Importe legen zu

Der Vertragshandel konnte seinen Marktanteil im Gebrauchtwagengeschäft  in den letzten drei Jahren von 33% auf 38% und zuletzt in 2015 auf 42 % verbessern, während es im freien Handel von 24% auf 21% und jüngst auf 19 % zurückging. Ebenfalls rückläufig war der Anteil des Privatmarktes. Er sank von 43% auf 41% und auf 39 % im Jahr 2015. 

Interessant auch die Entwicklung bei den EU-Importen. Ihr Anteil stieg von 3% auf 4 % - anders betrachtet ein Zuwachs von 33 %. Das bedeutet, dass von den 3,21 Millionen Neuzulassungen immerhin knapp 130.000 Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland importiert wurden.

Gar nicht so schlecht kommt der freie Handel in der Bewertung der Gebrauchtwagenkäufer weg: Trotz vergleichsweise wesentlich geringeren Aufwandes und entsprechend günstigeren Preisen erzielt der freie Handel eine Durchschnittsnote von 2.0, während der Markenhandel eine 1.8 erzielt. Unterschiede bei den einzelnen Bewertungskriterien gibt es insbesondere hinsichtlich der Angebote im Internet: Dieser Aspekt rangiert beim freien Handel auf Platz 8, beim Markenhandel wird hierbei Platz 14 der 16 Bewertungskriterien erreicht.

Weitere Highlights aus dem DAT-Report 2016

1.    Hohe Zustimmung zum eigenen Automobil: Über 90 % aller knapp 4.000 für den DAT-Report befragten Endverbraucher bestätigten die Aussage „Ja, es ist heutzutage notwendig, ein Auto zu besitzen“. Die Top-3-Gründe der rund 1.200 Pkw-Halter: (1) Individuelle Mobilität, (2) Notwendigkeit für den Beruf/Wohnsituation, (3) erhebliche Zeitersparnis.

2.    Kritische Betrachtung der Datenspeicherung im Auto: Nur rund die Hälfte aller Befragten ist mit der Speicherung von Daten, die beim Autofahren anfallen, einverstanden. Die Top-3-Institutionen, die Zugriff auf diese Daten haben dürften, wären (1) Versicherungen, (2) der eigene Händler, (3) der Automobilhersteller/Importeur.

3.    Carsharing ist keine Alternative zum eigenen Automobil: Für 88 % der befragten Pkw-Halter käme Carsharing als Alternative zum eigenen Auto nicht infrage. Besonders der hohe Aufwand, den Standort des jeweiligen Pkw zu ermitteln, das fehlende Angebot am eigenen Wohnort sowie das Unbehagen, ein Fahrzeug mit jemand anderem zu teilen, waren die Top-3-Begründungen.

4.    Die Kaufpreisentwicklung der Automobile kann mit den Einkommenssteigerungen mithalten: Eine Beobachtung über 20 Jahre zeigt, dass der jeweilige Anschaffungspreis eines Neu- oder Gebrauchtwagens über die Jahre hinweg einen konstanten Anteil am jährlich verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen (HHNE) gehalten hat: Der Neuwagenpreis entspricht seit 20 Jahren stabil einem Anteil von rund 60 %, der Gebrauchtwagenpreis rund 30 % des jährlich verfügbaren HHNE der jeweiligen Käufergruppen.

5.    Autokäufer sind schnelle Entscheider: Nur 33 Tage dauerte es durchschnittlich bei einem Gebrauchtwagenkäufer von der ersten aktiven Informationssuche bis zum Kauf des aktuellen Fahrzeugs. Ein Neuwagenkäufer benötigte im Schnitt rund 53 Tage. Acht Wochen und länger dauerte diese Phase nur bei 19 % der Gebrauchtwagen- und 38 % der Neuwagenkäufer.

6.    Hohe Investitionsbereitschaft beim Autokauf: Durchschnittlich gab ein Gebrauchtwagenkäufer 10.620 Euro, ein Neuwagenkäufer 28.590 Euro beim Kauf seines Pkw aus. Beide Werte liegen deutlich über dem Vorjahr. 16 % der Gebrauchtwagenkäufer hätten sogar einen Neuwagen in Erwägung gezogen, sich dann aber für einen Gebrauchten entschieden.

7.   Mehr Gebrauchte wurden über den Markenhandel verkauft: 2015 wurden 42 % und damit deutlich mehr Gebrauchtwagen beim Markenhandel gekauft als im Vorjahr (+4 Prozentpunkte). Der freie Handel kam auf 19 %. Der Privatmarkt fiel von 41 % auf 39 %. Der Markenhandel verkaufte damit erstmals seit 1996 wieder mehr Gebrauchte als der Privatmarkt.

8.    Die Bedeutung des Internets für die konkrete Kaufanbahnung ist weiter gewachsen: Neu- und Gebrauchtwagenkäufer haben das Internet mehr genutzt als je zuvor. Während die reine Informationsbeschaffung und das Durchsehen von Angeboten weiterhin auf einem hohen Niveau stabil geblieben sind, ist 2015 die konkrete Kaufanbahnung gestiegen. Das bedeutet: Im Internet ein spezielles Auto zu finden und exakt dieses eine Modell auch dann vor Ort beim Anbieter zu kaufen – dies war häufiger denn je der Fall, denn 35 % aller Gebrauchten und 11 % aller Neuwagen haben über diesen Weg ihren neuen Besitzer gefunden. Zudem haben sich wegen des Internets 17 % der Neu- und 25 % der Gebrauchtwagenkäufer, die das Internet genutzt haben, für eine andere Marke als ursprünglich geplant entschieden.

9.    Zuverlässigkeit ist das Kriterium Nr. 1 beim Autokauf: Neu- und Gebrauchtwagenkäufer schätzen v.a. zuverlässige Automobile. Dies stand bei beiden Käufergruppen an Platz 1 der Kaufkriterien. Bei den Neuwagenkäufern folgte das Aussehen, dann der Preis. Bei Gebrauchtwagenkäufern der Preis, dann das Aussehen. In diesem Zusammenhang wurden beim Markenhandel besonders viele Gebrauchtwagen mit Garantie erworben (86 %). Auf dem Privatmarkt hatten nur 6 % eine noch gültige Garantie.

10.  Hohe Stammkundenquote in den Werkstätten: 81 % der befragten Pkw-Halter waren Stammkunden. Das ist eine leichte Steigerung um einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. Die Werkstattkunden gaben ihren Werkstätten zudem insgesamt sehr gute Noten.

11.  Thema Räder und Reifen: Gut ein Drittel der Autofahrer (36 %) wechselte die Räder in Eigenregie, 53 % ließ dies in einer Werkstatt vornehmen. Davon ließen 60 % ihre Räder auch einlagern. Besonders die Halter von jungen Fahrzeugen bis vier Jahren nutzten zu 67 % dieses Angebot.

12.  Internetrecherche zu Reparatur- oder Wartungskosten: Wer vor einem Werkstatttermin im Internet nach Informationen gesucht hat, der orientierte sich zu 57 % auf der Homepage der jeweiligen Werkstatt oder des Autohauses. 38 % surften auf Werkstattportalen wie z.B. fairgarage.de nach Preisinformationen für die anstehende Reparatur oder Wartung.

13.  Neuwagenkäufer sind deutlich markentreuer als Gebrauchtwagenkäufer: Die Bindung an eine einzige Marke beim Autokauf – das kommt nur für17 % der Käufer von Gebrauchtwagen und für 26 % der Käufer von Neuwagen infrage. Am anderen Ende der „Markentreue-Skala“ stehen 35 % der Gebrauchtwagen- und 21 % der Neuwagenkäufer, die ihren Fokus eher auf den Preis oder die Funktion eines Automobils und nicht auf die Marke legen. Die übrigen Käufer wählen zwischen zwei oder drei Marken aus. Ein neues Unterkapitel des DAT-Reports behandelt dieses Thema ausführlich und zeigt u.a., dass beispielsweise 36 % der Gebrauchtwagen- und 51 % der Neuwagenkäufer dennoch wieder einen Pkw derselben Marke gekauft haben, der sie auch bisher treu gewesen sind.

14.  Alternative Antriebe spielen bei der Kaufentscheidung kaum eine Rolle: Das Sonderkapitel „Grüne Mobilität“ zeigt auf, welche Kenntnis über alternative Antriebe bei Autokäufern und Pkw-Haltern 2015 vorhanden war. Das Ergebnis: Intensiv beschäftigt haben sich die Pkw-Käufer zu weniger als 10 % mit diesem Thema. Zudem haben nach wie vor nur wenige Käufer alternative Antriebskonzepte überhaupt als Kauf-Option in Erwägung gezogen (22 % der Neuwagenkäufer, 14 % der Gebrauchtwagenkäufer). Auf die Frage, für welchen Antrieb sich die Autokäufer entscheiden würden, wenn es demnächst keine Benzin- und Dieselmotoren mehr geben würde, sprach sich eine Vielzahl der Autokäufer (41 % der Neuwagen- und 32 % der Gebrauchtwagenkäufer) für den Hybridantrieb aus.

Quelle: http://www.dat.de/aktuell/news/highlights-aus-dem-dat-report-2016-866.html

Ab dem 12. Februar 2016 können Sie hier das PDF des gesamten DAT-Reports herunterladen. Ferner können ab dem 12. Februar 2016 gedruckte Exemplare des DAT-Reports bei der DAT bestellen.

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Nachtrag zur Dipl.-Kfm.-Affaire

Das Video über den Autorechtstag 2015 wurde zwischenzeitlich korrigiert.

Das Ergebnis ist natürlich immer noch sehr sehenswert. Überzeugen Sie sich, wie anspruchsvoll die juristischen Autothemen sind und wie es gelingt, diese Plattform für Überzeugungsarbeit zu nutzen und dabei manchmal sogar ein Umdenken zu erzeugen. Hier geht´s zum Video:

https://www.youtube.com/watch?v=a2OK_mFfdIk

Vielen Dank auch für die vielen Solidaritätsbekundungen.Übrigens hat sich bisher kein BVfK-Mitglied gemeldet,  welches sich ebenso wie der abmahnende Verein von der unrichtigen Einblendung über die Qualität des BVfK getäuscht sieht und ebenfalls der Meinung ist, dass ein solcher Fehler abgemahnt werden muss und zudem die Wiederholungsgefahr so groß ist, dass sie nur mit einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gebannt werden kann.

Sollte es allerdings jemanden geben, der sich nun tatsächlich aufgrund dieses Fehlers nicht mehr beim BVfK wohlfühlt, möge er sich melden. Auch hier findet der Vorstand sicherlich eine kurzfristige Lösung. Einfach per E-Mail an: vorstand@bvfk.de

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Termine 2016:

 17. - 18. März 2016  Deutscher Autorechtstag

                                     Infos und Anmeldung: www.deutscher-autorechtstag.de

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen